deine frage ist sehr sehr gross und so eine grosse frage kann ich dich
allein nicht beantworten. ich suche suche..suche suche...habe ich doch
was gefunden. ich bitte hier um deine kenntnisnahme
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Was ist das eigentlich - Sozialhilfe?
Jeder Mensch kann in Not oder in eine Situation geraten, in der er öffentlicher Hilfe bedarf. Durch einen Unfall, durch Krankheit, durch eine Behinderung, durch Pflegebedürftigkeit, durch den Tod des Partners, durch Arbeitslosigkeit oder zu geringes Erwerbseinkommen, durch irgendein Unglück, das jeden von uns treffen kann.
Gegen die Folgen der meisten dieser Fälle sind wir versichert: durch die Krankenversicherung, durch die Pflegeversicherung, durch die Unfallversicherung, durch die Arbeitslosenversicherung, durch die Rentenversicherung zum Beispiel. Was aber, wenn wir in eine Situation geraten, in der all dies nicht in Frage kommt? In eine Notlage, in der uns keine Versicherung, kein Arbeitsamt, keine Bank und kein Verwandter hilft?
Dann gibt es immer noch die Sozialhilfe. Sie ist eine staatliche Leistung, auf die jeder Bürger unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch hat, wie z.B. auf Kindergeld oder Wohngeld. Darum muss auch niemand um Sozialhilfe betteln, sondern kann sie in Anspruch nehmen als sein gutes Recht, das ihm gesetzlich garantiert ist. Das gilt allerdings nur, wenn und so weit er sich nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es jedoch keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.
Das Gesetz, das diese Hilfe garantiert, ist das Bundessozialhilfegesetz (BSHG). 1962 ist es in Kraft getreten. In den neuen Bundesländern gilt es seit dem 1. Januar 1991. Es wurde mehrfach geändert, um die Leistungen der Sozialhilfe an die veränderten Verhältnisse anzupassen.
Zuständig für die Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes sind die Behörden in den Ländern, insbesondere die örtlichen oder überörtlichen Kommunalbehörden wie Städte. Kreise, Landschaftsverbände, Bezirke oder die Landessozialämter. Das bedeutet:
Die Länder und die örtlichen Behörden entscheiden in eigener Verantwortung über die Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes und die Anwendung im Einzelfall. Sie unterstehen keiner Fach- oder Dienstaufsicht des Bundes, so dass von ihnen getroffene Entscheidungen im Einzelfall nicht von einem Bundesministerium überprüft werden können.
Wegen der möglichen Rechtsmittel wird auf den Abschnitt „Wie kann ich mich gegen Entscheidungen des Sozialamtes wehren?" (S. 27) verwiesen.
In dieser Broschüre finden Sie Hinweise darauf, unter welchen Voraussetzungen Sie welche Art von Hilfe erhalten können. Diese Hinweise zeigen, welche Hilfen möglich sind, sie können aber sicher nicht für jeden Einzelfall ausreichend sein.
Rechtsverbindlich ist natürlich nur der Wortlaut des Bundessozialhilfegesetzes und der aufgrund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.